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Rechnung als Fotograf schreiben: Pflichtangaben, Nutzungsrechte & Vorlage

Die Rechnung eines Fotografen braucht neben den UStG-Pflichtangaben eine eigene Position für Nutzungsrechte. Du verkaufst Bilder und das Recht, sie zu verwenden, und genau das gehört separat auf die Rechnung. Die folgende Vorlage und die wichtigsten rechtlichen Punkte zeigen dir, worauf es bei Kleinunternehmerregelung, Auslandsaufträgen und korrekter Fakturierung ankommt.

Datum: 30.06.2026.  Lesezeit: 3 Minuten

Markus-Reichl-Scrappbook

Markus Reichl
CEO scrappbook

Fotografenrechnung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechnung eines Fotografen muss nach § 14 UStG mindestens Rechnungsnummer, vollständige Anschrift, Steuernummer oder USt-ID, Leistungsbeschreibung, Rechnungs- und Leistungsdatum, Entgelt sowie Steuersatz enthalten.
  • Nutzungsrechte gehören als eigene Position auf die Rechnung, getrennt vom Honorar für das Shooting, da sie den Umfang der erlaubten Bildverwendung rechtlich festlegen.
  • Kleinunternehmer verzichten auf den Umsatzsteuerausweis und ergänzen stattdessen den Pflichthinweis nach § 19 UStG. Bei Auslandsaufträgen mit Geschäftskunden in der EU greift meist das Reverse-Charge-Verfahren.
  • scrappbook ist eine Online-Galerie-Plattform für Fotografen und stellt zusätzlich kostenlose Vorlagen für Rechnungen, Angebote und Verträge bereit.

Download: Fotografenrechnung

Deine Rechnung braucht nach § 14 UStG mindestens diese Pflichtangaben: vollständigen Namen und Anschrift von dir und deinem Kunden, Steuernummer oder USt-ID, Rechnungsnummer, Rechnungs- und Leistungsdatum, eine konkrete Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Hier kannst du die Vorlage kostenlos herunterladen:

Trage deine Daten ein, passe die Rechnung an deinen Auftrag an und sende sie an deinen Kunden. Tipp: Hier findest du weitere Vorlagen für Fotografen, die du bei uns kostenlos herunterladen kannst.

Pflichtangabe Beispiel
Rechnungsnummer fortlaufend, z. B. 2026-014
Anschrift dein vollständiger Name und deine Geschäftsadresse, plus Kundendaten
Steuernummer / USt-ID je nach Anmeldung beim Finanzamt
Rechnungs- und Leistungsdatum Datum der Rechnungsstellung und des Shootings
Leistungsbeschreibung z. B. Hochzeitsfotografie, 6 Stunden, inkl. 50 bearbeitete Bilder
Entgelt und Steuersatz Nettobetrag, Umsatzsteuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag

Wie bringe ich Nutzungsrechte und Urheberrechte korrekt in die Fotografenrechnung ein?

Die Nutzungsrechte stehen als eigene Position auf der Rechnung, getrennt vom Honorar für die Aufnahme selbst. Du legst fest, ob der Kunde die Bilder privat oder kommerziell nutzen kann, zeitlich unbegrenzt oder befristet und auf welchen Kanälen.

Das Urheberrecht selbst bleibt nach § 7 UrhG immer bei dir, übertragen wird nach § 31 UrhG ausschließlich das Nutzungsrecht.

Möchte ein Kunde Bilder beispielsweise für Social-Media-Werbung verwenden, kalkulierst du dafür eine höhere Nutzungsgebühr als für die rein private Nutzung. Am saubersten hältst du den Umfang der Nutzungsrechte schon vor dem Shooting in einem Vertrag fest, damit bei der Rechnung keine Diskussionen entstehen.

Was gilt bei Kleinunternehmerregelung und Auslandsaufträgen?

Als Kleinunternehmer weist du auf der Rechnung keine Umsatzsteuer aus und ergänzt stattdessen den Pflichthinweis nach § 19 UStG. Die Grenzen liegen 2026 bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr, beide Werte netto. Überschreitest du die 100.000-Euro-Grenze, fällt dein Kleinunternehmerstatus im selben Moment weg und ab dem überschreitenden Umsatz weist du Umsatzsteuer aus.

Was muss ich bei Rechnungen für Auslandsaufträge beachten?

Bei Geschäftskunden mit USt-ID in der EU greift in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren. Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und vermerkst den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Bei Privatkunden im EU-Ausland oder Kunden außerhalb der EU lohnt sich vorab ein Blick in die jeweils geltenden Regelungen, da hier Sonderfälle greifen können.

Wie nutze ich meine Rechnung für Branding und Honorardurchsetzung?

Eine Rechnung im eigenen Branding und mit nachvollziehbarer Leistungsbeschreibung stärkt den wahrgenommenen Wert deiner Arbeit und erleichtert dir die Preiskommunikation bei Rückfragen. Logo, Farben und ein einheitlicher Aufbau auf Rechnung, Angebot und Galerie sorgen dafür, dass Kunden dich als Marke wahrnehmen, nicht nur als Dienstleistung.

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung dient parallel dazu als Argument bei Preisfragen, denn sie zeigt konkret, wofür der Kunde zahlt: Shooting-Zeit, Bearbeitung und Nutzungsrechte einzeln aufgeführt wirken nachvollziehbarer als ein pauschaler Gesamtbetrag.

Tipp: Mit scrappbook stellst du deinen Kunden hochwertig aufbereitete Galerien zur Verfügung. In deinem Design und Branding.

Wann übergebe ich die Rechnung an meinen Kunden?

Falls du im Vertrag eine Anzahlung festgeschrieben hast, kannst du nach beiderseitiger Unterzeichnung eine Teilrechnung (Anzahlungsrechnung) an den Kunden senden. Ein guter Zeitpunkt für das Versenden der Abschlussrechnung ist, wenn der Kunde bereits deine Arbeit betrachten konnte und somit den echten Gegenwert sieht. In scrappbook siehst du, ob dein Kunde seine Galerie bereits geöffnet hat:

  • Ästhetische, individuell gebrandete Online-Galerien statt unprofessioneller Download-Links oder Dropbox-Ordner.
  • Du siehst, ob dein Kunde bereits Bilder betrachtet und favorisiert hat.
  • Einfache Bildauswahl für deine Kunden per Favoriten-Markierung, ohne Screenshots oder Rückfragen.
  • DSGVO-konformes Hosting auf EU-Servern mit Passwortschutz für jede Galerie.
  • Integrierter Shop für zusätzliche Verkäufe von Dateien und Fotoprodukten, ganz ohne aktives Verkaufen.

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Rechnung Fotograf – Häufige Fragen & Antworten

Ja, jede Rechnungsnummer darf nur einmal vergeben werden und sollte fortlaufend sein. Eine gängige Praxis ist das Schema Jahr-laufende Nummer, etwa 2026-014, damit du auch nach Jahren noch nachvollziehen kannst, in welcher Reihenfolge Rechnungen entstanden sind.

Du kalkulierst eine eigene Position für die kommerzielle Nutzung, die über das private Nutzungsrecht hinausgeht. Üblich ist eine Staffelung nach Umfang, etwa Social Media, Website oder Print, sowie nach Nutzungsdauer, da eine zeitlich unbegrenzte kommerzielle Lizenz mehr wert ist als eine befristete.

scrappbook stellt Fotografen eine Vorlagen-Bibliothek mit kostenlosen Mustern für Rechnung, Angebot und Vertrag zur Verfügung. Die Vorlagen orientieren sich an den Besonderheiten der Branche wie Nutzungsrechten und sind ohne Anmeldung nutzbar.

scrappbook bündelt Bildübergabe, Auswahlprozess und Verkauf in einer Galerie im eigenen Branding, sodass Kunden vom ersten Link bis zum Kauf einen einheitlichen Auftritt erleben. Eigene Domain, Logo und Farben sorgen dafür, dass die Galerie wie deine eigene Plattform wirkt.

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